Schweiz
Living Labs zur biologische Schweinehaltung
Fragestellung: Antibiotika-Einsatz in der Bio-Schweinehaltung: Wie kann der Einsatz von AB in der biologischen Schweine-Zucht und Schweine-Mast reduziert werden?
How can the use of AB in organic pig breeding/fattening be reduced?
Fragestellung: Antibiotika-Einsatz in der Bio-Schweinehaltung: Wie kann der Einsatz von AB in der biologischen Schweine-Zucht und Schweine-Mast reduziert werden?
How can the use of AB in organic pig breeding/fattening be reduced?
Warum dieses Thema notwendig ist
Die biologische Schweinehaltung in der Schweiz ist eine Nische. Im kleinen Sektor sind die Betriebe spezialisiert entweder auf die Ferkel-Aufzucht oder die Jagermast.
In der Schweizer Bioverordnung (SR 910.18) wird verlangt, dass Tiere, die weniger als 1 Jahr alt werden, nicht zweimal mit Antibiotika behandelt werden dürfen. Falls dies trotzdem zutrifft, verlieren die Tiere den Biostatus. Dieser Absatz ist auch in das Regelwerk der Bio Suisse übernommen.
Wie dieser Absatz auf den jeweiligen Biobetrieben mit Schweinehaltung umgesetzt ist, ist unklar, da bei den Schweinen die Gruppenbehandlungen aufgezeichnet werden, aber nicht die Behandlungen am Einzeltier.
Im Living Lab fokussiere wir auf Interventionen, Strategien zur Erhaltung und Verbesserung der Tiergesundheit auf den Bio-Betrieben mit Schweinehaltung. Ein wichtiges Thema ist aber auch das Testen einer technischen Lösung zur Umsetzung von Art 16.d. Bioverordnung.
Teilnehmende im Living lab sind verankert in Forschung, Produktion, Bioverband, Handel, Tierschutz und Tiergesundheit
Die biologische Schweinehaltung in der Schweiz ist eine Nische. Im kleinen Sektor sind die Betriebe spezialisiert entweder auf die Ferkel-Aufzucht oder die Jagermast.
In der Schweizer Bioverordnung (SR 910.18) wird verlangt, dass Tiere, die weniger als 1 Jahr alt werden, nicht zweimal mit Antibiotika behandelt werden dürfen. Falls dies trotzdem zutrifft, verlieren die Tiere den Biostatus. Dieser Absatz ist auch in das Regelwerk der Bio Suisse übernommen.
Wie dieser Absatz auf den jeweiligen Biobetrieben mit Schweinehaltung umgesetzt ist, ist unklar, da bei den Schweinen die Gruppenbehandlungen aufgezeichnet werden, aber nicht die Behandlungen am Einzeltier.
Im Living Lab fokussiere wir auf Interventionen, Strategien zur Erhaltung und Verbesserung der Tiergesundheit auf den Bio-Betrieben mit Schweinehaltung. Ein wichtiges Thema ist aber auch das Testen einer technischen Lösung zur Umsetzung von Art 16.d. Bioverordnung.
Teilnehmende im Living lab sind verankert in Forschung, Produktion, Bioverband, Handel, Tierschutz und Tiergesundheit
Art. 16d Tiergesundheit (SR 910.18)
(…)
5 Die behandelten Tiere sind jederzeit eindeutig als solche – im Falle grosser Tiere einzeln, im Falle von Geflügel oder Kleinvieh einzeln oder herdenweise – identifizierbar.
(…)
9 Erhält ein Tier oder eine Gruppe von Tieren innerhalb eines Jahres mehr als drei Behandlungen mit chemisch-synthetischen allopathischen Tierarzneimitteln oder Antibiotika oder mehr als eine thera- peutische Behandlung, wenn der produktive Lebenszyklus kürzer als ein Jahr ist, so dürfen die betreffenden Tiere oder von diesen Tieren gewonnene Erzeugnisse nicht als dieser Verordnung entsprechend verkauft werden, und die Tiere müssen die Umstellungszeiträume nach Artikel 16f Absatz 2 durchlaufen; (…)
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5 Die behandelten Tiere sind jederzeit eindeutig als solche – im Falle grosser Tiere einzeln, im Falle von Geflügel oder Kleinvieh einzeln oder herdenweise – identifizierbar.
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9 Erhält ein Tier oder eine Gruppe von Tieren innerhalb eines Jahres mehr als drei Behandlungen mit chemisch-synthetischen allopathischen Tierarzneimitteln oder Antibiotika oder mehr als eine thera- peutische Behandlung, wenn der produktive Lebenszyklus kürzer als ein Jahr ist, so dürfen die betreffenden Tiere oder von diesen Tieren gewonnene Erzeugnisse nicht als dieser Verordnung entsprechend verkauft werden, und die Tiere müssen die Umstellungszeiträume nach Artikel 16f Absatz 2 durchlaufen; (…)
Im Biolandbau spielt das Tierwohl und die Tiergesundheit ein zentrale Rolle. Im Living Lab werden gemeinsam mit dem Kälbergesundheitsdienst Betriebsbesuche durch Tierärzte und Tierärzte geplant, evaluiert und verbessert.
Im Rahmen dieses Besuchs werden die wichtigsten Parameter der Kälberaufzucht (Management, Haltung, Gesundheit, Fütterung etc.) angeschaut und nach einem vorgegebenen Raster bewertet. Der Besuch ist als Fachgespräch und Austausch gedacht und hat keinen Kontrollcharakter. Er soll in erster Linie die Betriebsleiter*innen für die kritischen Faktoren einer erfolgreichen Kälberaufzucht sensibilisieren, aber auch Tierärztinnen und Tierärzte Wissen zur Tierhaltung im Biolandbau zu vermitteln.
Im Rahmen dieses Besuchs werden die wichtigsten Parameter der Kälberaufzucht (Management, Haltung, Gesundheit, Fütterung etc.) angeschaut und nach einem vorgegebenen Raster bewertet. Der Besuch ist als Fachgespräch und Austausch gedacht und hat keinen Kontrollcharakter. Er soll in erster Linie die Betriebsleiter*innen für die kritischen Faktoren einer erfolgreichen Kälberaufzucht sensibilisieren, aber auch Tierärztinnen und Tierärzte Wissen zur Tierhaltung im Biolandbau zu vermitteln.